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Ein Erbkaufvertrag von 1788


Im Nahmen der Aller Heyligsten
Dreifaltigkeit Amen


Ist heute unterm nachstehenden Datum und Jahr gegenwärtiger Erb Kauff
und zwar bis auf fernere Genemig. und Confirmation einer gnädigen
Grund Obrigkeit, gerichtlichen nebst hier belangten Beyständen von beyden
Theylen verabredet behandelt volkommentlich stipulierent(1) volzogen worden,
als.

Es verkaufet gegenwärtig der arbeitsame Robothgärtner, nahmens Ignatz
Franke, seine eigenthümliche zeithero im Besitz habende Robothstelle Sub No
25. mit dazu erblichen Acker von 2 Scheffel 1 Viertel Breslauer Mass Aussaaht
liegend zwischen dem Robothgärtner Joseph Müller andererseits angrenzen-
dem Caspar Kaschel, alles in richtigen Reyn und Gräntzen, auch mit allen Nutz
und Beschwerden wie es immer Nahmen hat; gleich wie sie vorherige Besitzer
gebrauchet und genutzet haben; nichts da von ausgenommen,

Und zwar an den arbeitsamen nahmens Christoph Weidner und umb eine
gewieße Kauf Summa per 23 Rth(2) 14 Sgr(3), Sage dreyundzwanzig
Reichsthaler vierzehn Silbergroschen, den Reichsthaler gerechnet zu 30 Sgr und den
Sgr zu 12 Dr.(4) und verspricht Käuffer zum Angelde baar zu erlegen
Termino St. Martine in stihenden 1788ten Jahres 12 Reichsthaler und 14 Sgr
baar. Die übrige Kauff Summa als Nachgülden nach proportion durch
10 hintereinander folgende Jahre, bis zur völligen Completierung oben ...
-nannten Kauff Summa

Dann zünset Käuffer der gnädigen Grundherrschaft Termino St. Michael
an Erb und Grundzünsen alljährlich 14 Sgr. und spünet alljährlich 4 Stück
flächsenes Hofegarn gegen der Zahlung vor jedes Stücke 6 Dr. Spünnelohn
dreschet und robothet gleich andern ohne Ausnahme umb das gewöhnliche Lohn

An Beylaß verbleibet dem Käuffer eine Kuh, dahingegen verdünget sich Verkäuffer
aus, ein Kalb von einem Jahres Alter aufzuziehen, oder anstadt dessen am Go..
entworfen 4 Sgr welche der Käuffer zurück zahlet, Denn verbleibet dem
ein Tisch, ein Ofentob, ein Schaff und eine Kanne, 3 Saltz Kässel eine
Getreyde Säntze, eine große Säntze nebst dem Klobzeuge, eine eißerne Dü(nge)
Gabel dito Haken, ein Brandreyfen, eine Ofengabel, eine Axt, ein Beyl
ein Grab Eisen, ein Radwer, ein Handsägel, 4 Flögel, 2 Rechen, ein überkeh..
Sieb, eine Getreyde Fäh.., ein Butterfaß, eine Melkgelte(5)

An Xoen zahlet der ....ltende theyl 2 Rthl. welche der gnädigen Herrschaft
zufließen und den ....

   

und dünget sich Verkäuffer aus im Garten den dritten Theyl von allem Obst wie
es immer Nahmen hat, zu geniessen und zwar auf 10 hintereinander folgende
Jahre, item alljährlich 1 Scheffel Korn, ein halben Scheffel Gerste breslauer Maas
item allwöchentlich von St. Georgii an bis St. Michaelii 1 quartierle Butter und
5 Quart Wünterbutter dito allwöchentlich von St. Georgii bis Michael 1 Quart
gute Mülch wie sie von der Kuhe kombt.




Daß gegenwärtiger unwiederruflicher Erb Kauff von beyden Theylen
nebst deren nachstehenden Beyständen vollkommentlich mit Hand und Mund
gerichtlich angelobet und bestätigt worden seye. Geschehen




Peterwitz den 13.Januarii
                 Anno 1788









                 xxx Joseph Kirker, Scholtz
                 xxx Frantz Peter älst Geschworner
                 xxx Ignatz Schönwies \
                 xxx Joseph Rother / sämbtl. Gerichte





                 xxx Joseph Hauschild als Beystand des Verkäuffers
                 xxx Anton Paschke, Beystand des Käuffers



(1) stipulieren: vertraglich vereinbaren
(2) Rth: Reichstaler
(3) Sgr: Silbergroschen
(4) Dr: Denar=Pfennige
(5) Melkgelte: Melkeimer

Der Taler unterteilte sich in der Provinz Brandenburg zunächst in 24 Gute Groschen, der Gute Groschen in je 12 Pfennige, der Taler somit in 288 Pfennige. Nachdem 1742 Schlesien überwiegend an Preußen fiel, wurde dort weiter im traditionellen System Gröschel und Pfennige (1 Gröschel = 3 Pfennige) als Kleinmünzen geprägt. Der neue Taler im 14-Talerfuß wurde in 90 Kreuzer oder 120 Gröschel unterteilt.
Nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges veranlasste König Friedrich II. im Königreich Preußen und der Kurfürstlichen Markgrafschaft Brandenburg mit dem Münzedikt vom 29. März 1764 die Rückkehr zum 14-Taler-Münzfuß für Kurantmünzen und zum 18-Taler-Münzfuß für Scheidemünzen. Dabei sollten die in den preußischen Provinzen umlaufenden polnischen und schlesischen Kupfergroschen durch neue silberhaltige Münzen endgültig verdrängt werden.
Zu diesem Zweck wurden von 1764 bis 1765 und dann ab 1771 Münzen im 21-Gulden-Münzfuß aus einer Silberlegierung mit der arabischen Wertezahl 3 und von 1800 bis 1808 mit der römischen Wertezahl III sowie der Umschrift MONETA ARGENT (Silbermünze) im Wert eines Preußischen Groschen für die Provinzen ausgegeben. Die Wertezahl resultiert daraus, dass 1 Preußischer Groschen in Schlesien den Wert von 3 Kreuzer hatte.
Weil diese Münzen nicht nur aus Kupfer bestanden, wurden sie im Gegensatz zu den Kupfergroschen als Silbergroschen bezeichnet.

Aus diesen Fakten wird die im obigen Kaufvertrag gemachte Umrechnung von 1 Taler (=90 Kreuzer) in 30 Silbergroschen (zu je 3 Kreuzern) herrühren
Silbergroschen Silbergroschen Silbergroschen
Quelle: Wikipedia Silbergroschen


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